Fr Zndhlzer gelten folgende Begriffsbestimmungen:

(a) Sturmzndhlzer sind Zndhlzer, deren Kpfe mit einer reibungsempfindlichen Zndzusammensetzung und einer pyrotechnischen Zusammensetzung vorbereitet sind, die mit kleiner oder ohne Flamme, jedoch mit starker Hitze brennt;

(b) Sicherheitszndhlzer sind Zndhlzer, die mit dem Heftchen, dem Briefchen oder der Schachtel kombiniert oder verbunden sind und nur auf einer vorbereiteten Oberflche durch Reibung entzndet werden knnen,

(c) Zndhlzer, berall zndbar sind Zndhlzer, die auf einer festen Oberflche durch Reibung entzndet werden knnen,

(d) Wachszndhlzer sind Zndhlzer, die sowohl auf einer vorbereiteten als auch auf einer festen Oberflche durch Reibung entzndet werden knnen.